Personalrat

Personalrat

Der Personalrat der Lehrerinnen und Lehrer der Ernst-Reuer-Schule 1 ist die Personalvertretung der etwa 60 hier beschäftigten Lehrkräfte im Beamten- und Angestelltenverhältnis.

Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die das Personal betreffen, wozu in einer Schule naturgemäß Vieles gehört. Unter anderem hat er ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Abordnungen, der Verteilung der Deputatsstunden und schließt Dienstvereinbarungen mit der Schulleiterin, zum Beispiel zum Verfahren der Vergabe von besonderen Aufgaben in der Schule. Arbeitsgrundlage ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) in Verbindung mit dem (hessischen) Schul-, Beamten- und Arbeitsrecht. Der Personalrat der Ernst-Reuter-Schule 1 versteht sich als ein Gremium, das Ihnen bei Fragen, Problemen und Konflikten beratend zur Seite steht und individuelle Interessen sowie die Interessen des Kollegiums in der Schule vertritt.

Das uns Anvertraute behandeln wir selbstverständlich diskret und anonym, auch gegenüber Personalratsmitgliedern, die gegebenenfalls in der Angelegenheit betroffen sind. Sollten Sie das wünschen, beraten wir im Personalrat auch über mögliche weitere Schritte zu einer Konfliktlösung. Diese werden in jedem Fall mit Ihnen abgesprochen und der Personalrat wird nicht entgegen Ihren Wünschen handeln.

Der Personalrat ist für Sie und Ihre Belange da und wir haben immer ein offenes Ohr. Treten Sie bei Problemen und Konflikten frühzeitig an uns heran, damit wir ausreichend Handlungsspielraum haben.

Ihr Personalrat:

  • Nadja Karbek
  • Ann-Kathrin Clemenz
  • Gerrit Hübner

 

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